Stationäre Aufnahme in unserer Privatklinik - für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, gesetzlich Versicherte und Selbstzahler
Informationen zur Kostenübernahme und zum Ablauf Ihrer stationären Behandlung
Grundsätzlich ist bei planbaren stationären Behandlungen im Vorfeld der Aufnahme ein Antrag auf Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung oder der zuständigen Beihilfestelle erforderlich. Liegt eine akute Behandlungsnotwendigkeit oder ein fachärztlich attestierter Gefährdungsaspekt vor, reicht in der Regel ein ärztliches Attest zur Begründung der stationären Aufnahme aus.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen und Abläufe für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie gesetzlich Versicherte.
Für eine stationäre Aufnahme benötigen privat Versicherte in der Regel eine fachärztliche Einweisung, die die medizinische Notwendigkeit des Klinikaufenthalts bestätigt. Diese sollte bei Antritt Ihres Aufenthaltes nicht älter als 10 Tage sein. Ergänzend ist es hilfreich, wenn eine schriftliche Einschätzung beiliegt, aus der hervorgeht, welche ambulanten Therapieversuche bereits stattgefunden haben und warum diese nicht mehr ausreichen.
In dringenden Fällen, wie z.B. einer akuten Gefährdung, kann eine sofortige stationäre Aufnahme erfolgen. Voraussetzung ist eine ärztliche Einweisung mit Vermerk auf die akute Notwendigkeit der stationären Behandlung. Die Abklärung der Kostenübernahme übernimmt in diesem Fall unsere Klinik.
Wenn ein geplanter stationärer Aufenthalt vorgesehen ist, muss in der Regel vorab eine Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfestelle beantragt werden. Hierfür ist ein ausführlicher Bericht der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes notwendig, der die Indikation für den stationären Aufenthalt im Sigma Zentrum darlegt.
Voraussetzungen für eine Akutaufnahme bei Privat- und Beihilfeversicherten
Für eine stationäre Aufnahme in unserer Einrichtung ist eine fachärztliche Einweisung erforderlich. Diese kann ausgestellt werden durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Neurologie oder Nervenheilkunde, einen Hausarzt mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder durch Psychologische Psychotherapeuten.

Die Einweisung muss folgende Angaben zwingend enthalten:
- die Diagnose bzw. Diagnosen gemäß der ICD-10-Klassifikation,
- eine nachvollziehbare Übersicht über die bisher erfolgten ambulanten Behandlungsmaßnahmen,
- eine fundierte Indikation für die stationäre Behandlung
Beispiele für die Indikation für eine stationäre Aufnahme sind:
- eine ambulante Therapie kurzfristig nicht verfügbar ist
- die bisherigen ambulanten Maßnahmen zeigen keine ausreichende Wirksamkeit
- Eine Herauslösung aus dem häuslichen Umfeld ist aus therapeutischer Sicht dringend geboten
- Es besteht die Notwendigkeit eines multidisziplinären Behandlungsrahmens, wie er ausschließlich stationär realisierbar ist
- Aufgrund der Schwere des Krankheitsbildes ist eine tagesklinische Behandlung nicht ausreichend.
Aufnahme in unserer Klinik für Gesetzlich Versicherte
Informationen zur Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung
Auch gesetzlich versicherte Patienten haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Kostenbeteiligung durch ihre Gesetzliche Krankenversicherung für eine Behandlung in unserer Privatklinik zu erhalten. Ob diese bewilligt wird, hängt unter anderem von der Schwere und Komplexität der Erkrankung sowie von der bisherigen ambulanten Behandlung ab. Die Entscheidungspraxis variiert je nach Gesetzlicher Krankenversicherung – insbesondere hinsichtlich der Bereitschaft, eine medizinische Einzelfallprüfung durchzuführen.
In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen nur jene Kosten, die im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens bei einer vergleichbaren Versorgung in einem öffentlichen Krankenhaus angefallen wären. Diese Kosten sind zunächst vom Patienten zu tragen und werden im Anschluss anteilig von der Krankenkasse erstattet. Eine ggf. verbleibende Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und dem von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommenen Anteil ist vom Patienten selbst zu begleichen.
Die endgültigen Kosten Ihres Aufenthalts hängen unter anderem von der gewählten Unterbringung, möglichen Zusatzleistungen sowie individuellen medizinischen Anforderungen ab. In vielen Fällen kann eine private Zusatzversicherung – zum Beispiel für stationäre Aufenthalte oder Krankentagegeld – eine Eigenbeteiligung deutlich verringern oder vollständig abdecken. Unser Team berät Sie hierzu gerne individuell.
Sie haben Fragen zu Ihrem möglichen Aufenthalt?
Nutzen Sie gerne das untenstehende Kontaktformular
oder rufen Sie uns an unter Tel. +49 7761 5566-0